Ein frohes neues Jahr Euch allen noch. Hoffe das Jahr hat super für Euch gestartet.

 

Es geht zwar heute um ein trockeneres Thema, aber ich versuche es so einfach wie möglich zu verdeutlichen.

brennender Paragraph - Fotorecht - was darf ich, was darfst Du - service-fuer-fotografen, fototips, fotorecht, allgemein, alles - Werbefotos, Vorschriften & Gesetze, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Fotorecht, Fotografenprobleme, Businessporträts, Businessfotos, Behörden

Fotorecht,

was soll ich denn damit jetzt anfangen wird sich mancher von Euch fragen. Aber die letzen Jahre zeigen immer wieder, dass Ihr als Kunden aber auch viele Fotografen sich in diesem Gebiet so gar nicht auskennen, und dies kann dann zu sehr teuren, bösen Überraschungen führen.

Grundlegend gibt es 2 Rechte welche ich heute anspreche, das Recht am eigenen Bild, und das Urheberecht, fälschlicherweise auch als copyright bezeichnet, das unterscheidet sich aber in einigen Punkten vom deutschen Urheberrecht.

Erstmal zu Euren Rechten als Kunden, Ihr geht zum Fotografen Eures Vertrauens und lasst dort ein paar Fotos machen, eventuell sogar Schwangerschaft oder Aktfotos, im günstigsten Fall Porträts. Ein paar Wochen später lauft Ihr an dem Studio vorbei und seht Euer Aktfoto im Schaufenster hängen ( keine Erfindung von mir, das sind Stories welche mir Kunden selbst erzählt haben) Manche werden geschmeichelt sein, andere schockiert, das ist aber erstmal unerheblich. Solange Ihr dem Fotografen dieses Recht zum Veröffentlichen Eurer Fotos nicht eingeräumt habt, am Besten schriftlich, darf er niemandem, außer den im Studio beschäftigten Personen, Euer Foto zugänglich machen! Er hat Euer Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gleiche gilt natürlich auch für das Internet, etc. Was könnt Ihr nun dagegen tun, die freundliche Variante wäre, ins Studio gehen und den Fotografen zur Rede stellen, und das sofortige Abhängen Eures Fotos zu verlangen, die andere Variante, ein Handyfoto vom Schaufenster schießen, vielleicht noch einem Zeugen das zeigen und ab damit zum Anwalt. Ich kenne einen Fall ( Erotikfoto auf der Website eines Eskortservice das hat der Kundin 18.000€ !! vor Gericht eingebracht. ) Im Normalfall sind es aber nur ein paar Hundert Euro mit dem der Fotograf rechnen muss.

Bei vielen der neuzeitlichen Fotografen( eins meiner ersten Fachbücher war Fotorecht) herrscht auch die Meinung, dass bei der Hochzeitsreportage das Gruppenfoto z.B. einfach so mit öffentlich auf der Website präsentiert werden darf, man hat mal etwas von einer größer 5 Personen Regel gehört, alles Quatsch, sobald die Person nicht als Beiwerk zum Foto abgelichtet wurde, zieht das Persönlichkeitsrecht, theoretisch und auch praktisch muss der Fotograf von jedem auf dem Foto die Genehmigung einholen. Wie ich aus FB Gruppen weiß wird dies meist ignoriert mit der Hoffnung es merkt ja keiner. ( öfters dort gelesen) Lediglich wenn ich z.B. den Eiffelturm ablichte und im Hintergrund, ist Oma Frieda ins Bild gelaufen, dann ist sie nur Beiwerk und das Foto  darf gezeigt werden. Daher hab ich auch keine Gruppenfotos auf meiner Website, einfach zu aufwendig. Übrigens, selbst Gebäude können geschützt sein !

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Alle Fotos die ich im Studio hängen habe, oder auf der Website etc sind schriftlich von den Kunden freigegeben worden, klar ist es ärgerlich wenn man geile pics schießt und darf sie nicht zeigen, aber so ist das Recht nun mal. Ich ärgere mich auch jedes Mal wenn es „nein“ heißt.H14W0206 39 Kopie - Fotorecht - was darf ich, was darfst Du - service-fuer-fotografen, fototips, fotorecht, allgemein, alles - Werbefotos, Vorschriften & Gesetze, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Fotorecht, Fotografenprobleme, Businessporträts, Businessfotos, Behörden

So und nun zu dem von Euch am Meisten nicht verstandenen Recht – dem Urheberrecht 😉

Fotografen sind ebenso Künstler, wie Musiker, Maler etc, wir leisten somit eine genauso schützenswerte, künstlerische Arbeit die der Popkönig z.B. Michael Jackson, Aerosmith etc. Was bei der Musik ja die Meisten wissen, kopieren, oder veröffentlichen ohne seinen Obolus an den Künstler ( bei uns i.A. die verhasste Gema) zu entrichten, wird vom Staat zu einer netten Geldstrafe verknackt. Und der Obolus den der Künstler erhält fällt mit 100% Zuschlag aus. Genauso ist es auch mit Fotografien, egal ob vom guten oder schlechten Fotografen, ob privat oder Berufsfotograf. Sobald eine künstlerische Note erkennbar ist, wird dieses Werk automatisch vom Gesetzgeber geschützt. Was Fotografen sagen: Ich schenke Euch das Urheberrecht, ist Blödsinn, denn das Recht kann nicht verschenkt oder abgetreten werden, sondern nur die Bildnutzungsrechte. Das Urheberrecht bleibt immer beim Künstler. Es gibt im prof. Fotobereich nur eine einzige Ausnahme, wo es kein Urheberrecht gibt, und das ist das Passfoto, da hier klare Vorgaben herrschen ist keine künstlerische Kreativität erkennbar, somit nicht schützenswert, und somit könnt Ihr mit Eurem Passfoto machen was immer ihr wollt. 😉 Aber wer will das schon mit den heutigen biometrischen Fotos machen 😉

Wenn Ihr Euch fotografieren lasst, (egal ob Profi oder Amateur)von wem auch immer, erwerbt Ihr generell mit dem Preis fürs Shooting / Abzüge nur das sogn. einfache Nutzungsrecht.

Nutzungsrechte und eine angemessene Vergütung

Damit dürft Ihr im Privaten Euer Bild zeigen wie immer Ihr wollt. Was nicht in diesem einfachen Nutzungsrecht enthalten ist, sind z.B. Veröffentlichungen jeder Art, selbst das eigene Foto im Facebook etc posten ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts, wenn hier von den wenigsten Fotografen auch davon Gebrauch gemacht wird. Wogegen sich aber zu Recht viele meiner Kollegen wehren ist ein weiteres Bearbeiten der von ihnen erstellten Werke. Denke das ist auch nachvollziehbar, wenn Tante Ludmilla ein Porträt von sich machen lässt, dies am heimischen PC dann noch mit Blümchen , Rahmen etc so herrlich kitschig macht, dann fragen Freunde wo haste denn das Foto machen lassen, ja bei dem Fotografen xy……… und jeder denkt was macht denn der für nen Scheiß. Also im hohen Maße rufschädigend, und daher wehren wir uns auch gegen solche Bildmanipulationen. Übrigens gilt das Urheberrecht bis zu 50 Jahren nach dem Tod des Fotografens 😉

Von mir sind auch unzählige Fotos in FB aufgetaucht, hab dann folgende Lösung gefunden, welche mich und die Kunden zufrieden stellt. Auf Wunsch gibt es die kleine Datei zu den von Dir ausgesuchten Fotos kostenfrei mit dazu, lediglich am Rand ist unser Logo. Diese Bilder sind dann zur privaten Veröffentlichung von mir frei gegeben, somit könnt Ihr die Fotos posten und zeigen und ich hab auch etwas davon 😉 Lediglich jegliche Bearbeitung bleibt natürlich untersagt.

Daher sind auch Fotos im Bereich Businessporträt, Werbung etc ein Stück teurer, da hier nämlich von Euch die erweiterten Bildnutzungsrechte, welche immer einzeln zu regeln sind, erworben werden. Da die Fotos ja veröffentlicht werden sollen. Vorgaben für uns Fotografen macht da die MfM.

Das Thema kann noch unendlich ausgebaut werden, aber wer bis jetzt noch nicht eingeschlafen ist, würde es bestimmt dann machen 😉

Shebnem 1 2015 337 Bearbeitet Kopie - Fotorecht - was darf ich, was darfst Du - service-fuer-fotografen, fototips, fotorecht, allgemein, alles - Werbefotos, Vorschriften & Gesetze, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Fotorecht, Fotografenprobleme, Businessporträts, Businessfotos, Behörden

Fazit ist, der Fotograf darf Eure Fotos z.B. für seine Werbung nicht ohne Eure Genehmigung  zeigen und Ihr dürft seine Werke auch nicht veröffentlichen, auch wenn es Euch abbildet. Das haben nicht wir Fotografen uns ausgedacht, sondern der Gesetzgeber.

Wie streng dies jeder Fotograf oder Kunde sieht muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich für meinen Teil gehe nur bei gewerblicher Nutzung oder Bildverfremdung ( Bearbeitung) dagegen vor. Ansonsten reicht meist schon ein netter Hinweis auf die legale Möglichkeit mit unseren kleinen Dateien mit Logo.

Und natürlich ganz streng gehe ich und fast jeder Fotograf gegen den Bilderklau vor, also fremde Fotos klauen und auf der eigenen Seite posten. Bei der oben erwähnten Begleitserviceagentur, hatte auch der Fotograf keine Ahnung gehabt, das Foto wurde geklaut. Das Gericht sprach auch ihm 18.000€ zu, so dass dieser Begleitservive für ein geklautes Foto insgesamt 36.000€ zahlen durfte. Eine nette Stange Geld für das er bestimmt hochwertige legale Fotos hätte anfertigen lassen können 😉 Die Gerichte bemessen den Streitwert eines Fotos allerdings sehr, sehr unterschiedlich. Für ein geklautes Foto in eBay z.B. schwankt der Streitwert zwischen 3.000 & 6.000€.

Ich habe auch im Studio immer wieder Diskussionsbedarf wenn Kunden Fotos für die Veröffentlichung haben möchten, bei Musikern haben sie es verstanden, bei Fotografien arbeiten wir noch dran 😉 Es geht nicht darum was der Fotograf fotografiert, sondern ob er kreativ gearbeitet hat. Lichtführung ist auch Kreativität 😉 Dies gilt übrigens im privaten Bereich genauso wie im gewerblichen Fotobereich.

So und nun kann keiner mehr behaupten er hätte nichts gewusst wenn er meine Fotos klaut, verfremdet und veröffentlicht 😉

Jetzt hab ich Euch genug gelangweilt, nächste Woche heißt es dann Marilyn lebt 😉

Euer Andi

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Mehr Infos findest Du auch auf unserer Studio Seite www.light-style.eu

Comments (1)

  1. Michael

    Antworten

    Hab mal ein mag ich gesetzt. Wird bei dem Thema ja nicht so oft passieren obwohl es wichtig ist….
    Freue mich auf Marilyn 😉

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